Doppelte Haushaltsführung: So Klappt's Mit Der Eigentumswohnung

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Doppelte Haushaltsführung: Dein Leitfaden für die Eigentumswohnung

Hey Leute! Ihr habt euch für eine Eigentumswohnung entschieden – mega! Aber was, wenn ihr aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz benötigt? Dann kommt die doppelte Haushaltsführung ins Spiel. Keine Panik, ich erkläre euch alles, was ihr wissen müsst, damit ihr Steuern sparen könnt. In diesem Artikel tauchen wir tief in das Thema ein und schauen uns an, wie die doppelte Haushaltsführung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie eure Eigentumswohnung dabei eine Rolle spielt. Also, schnallt euch an, es wird spannend!

Was ist Doppelte Haushaltsführung überhaupt?

Doppelte Haushaltsführung – das klingt erstmal kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach. Kurz gesagt: Wenn ihr aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz habt, könnt ihr bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt geht davon aus, dass ihr am Arbeitsort einen Haushalt führen müsst, obwohl euer Lebensmittelpunkt woanders liegt. Das bedeutet, dass ihr sowohl die Kosten für eure Hauptwohnung als auch für eure Zweitwohnung steuerlich absetzen könnt. Klingt doch schon mal gut, oder?

Damit das Ganze funktioniert, müssen aber ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Euer Lebensmittelpunkt, also eure Hauptwohnung, muss sich außerhalb des Beschäftigungsortes befinden. Außerdem müsst ihr am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand unterhalten. Das bedeutet, dass ihr dort eine Wohnung habt, die euren Bedürfnissen entspricht und in der ihr euch wie zu Hause fühlt. Einfach nur ein Hotelzimmer reicht also nicht aus. Der eigene Hausstand muss zudem bestimmte Möbel beinhalten und ausreichend Platz bieten. Zudem muss die Entfernung zwischen eurem Hauptwohnsitz und eurem Arbeitsort so groß sein, dass eine tägliche Rückkehr unzumutbar ist. In der Regel wird hier eine Entfernung von mehr als 30 Minuten angenommen.

Das Finanzamt schaut sich das Ganze genau an. Es geht darum, dass ihr tatsächlich beruflich gezwungen seid, einen zweiten Wohnsitz zu haben. Wer beispielsweise aus persönlichen Gründen einen Zweitwohnsitz hat, kann die Kosten nicht absetzen. Es muss also ein klarer beruflicher Bezug bestehen. Denkt also daran: Die doppelte Haushaltsführung ist eine feine Sache, aber nicht für jeden und nicht in jeder Situation. Aber keine Sorge, im Folgenden gehen wir noch genauer darauf ein, welche Kosten abgesetzt werden können und wie eure Eigentumswohnung dabei ins Spiel kommt. Also bleibt dran!

Die Rolle der Eigentumswohnung bei der doppelten Haushaltsführung

Und jetzt kommt der Clou: Eure Eigentumswohnung kann eine entscheidende Rolle bei der doppelten Haushaltsführung spielen! Wenn ihr eine Eigentumswohnung am Arbeitsort habt, könnt ihr die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise die Abschreibung für die Wohnung, die Schuldzinsen für das Darlehen, die Nebenkosten, die Grundsteuer und die Reparaturkosten. Klingt nach einer Menge, oder? Und das ist es auch! Aber Achtung: Es gibt ein paar Dinge zu beachten.

Zunächst einmal muss die Eigentumswohnung eurem eigenen Hausstand dienen. Das bedeutet, dass ihr dort wohnen und leben müsst. Ein leerstehendes Apartment, das ihr nur gelegentlich nutzt, zählt nicht. Darüber hinaus dürfen die Kosten für die Eigentumswohnung nur anteilig abgesetzt werden. Das Finanzamt unterscheidet zwischen den eigentlichen Wohnkosten und den übrigen Kosten. Die Wohnkosten sind in der Regel die Abschreibung und die Schuldzinsen. Die übrigen Kosten sind beispielsweise die Nebenkosten und die Reparaturkosten. Ihr könnt die Wohnkosten in voller Höhe absetzen, die übrigen Kosten aber nur anteilig. Der absetzbare Anteil hängt davon ab, wie lange ihr die Wohnung im Jahr tatsächlich bewohnt habt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr. Wenn ihr von eurem Hauptwohnsitz aus täglich zur Arbeit fahren könnt, ist die doppelte Haushaltsführung in der Regel nicht möglich. Das Finanzamt geht davon aus, dass ihr dann keinen Zweitwohnsitz benötigt. Es sei denn, die Entfernung ist extrem weit. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn ihr beispielsweise aufgrund eurer Arbeitszeiten oder eurer beruflichen Tätigkeit nicht in der Lage seid, täglich zurückzukehren, kann die doppelte Haushaltsführung trotzdem infrage kommen. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Am besten, ihr lasst euch von einem Steuerberater beraten, um sicherzustellen, dass ihr alles richtig macht.

Welche Kosten könnt ihr absetzen?

Na, seid ihr schon gespannt, welche Kosten ihr bei der doppelten Haushaltsführung absetzen könnt? Hier ist eine Übersicht:

  • Kosten für die Zweitwohnung: Dazu gehören Miete oder Abschreibung, Schuldzinsen, Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr), Kosten für Schönheitsreparaturen. Wenn ihr eine Eigentumswohnung habt, könnt ihr die Abschreibung, die Schuldzinsen, die Nebenkosten und die Reparaturkosten absetzen.
  • Fahrtkosten: Für die Fahrten zwischen eurem Hauptwohnsitz und eurem Arbeitsort könnt ihr die Entfernungspauschale geltend machen. Das sind 30 Cent pro Kilometer für die einfache Entfernung. Achtung: Die Entfernungspauschale gilt nur für Fahrten zur Arbeit, nicht für Fahrten zu anderen Orten.
  • Umzugskosten: Wenn ihr aufgrund eurer beruflichen Tätigkeit umziehen müsst, könnt ihr die Umzugskosten absetzen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Transport eures Hausrats, die Maklergebühren und die Renovierungskosten.
  • Verpflegungsmehraufwand: Für die ersten drei Monate eurer doppelten Haushaltsführung könnt ihr den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Das ist ein Pauschalbetrag, der euch für die Verpflegung am Arbeitsort zugutekommt.

Denkt daran, dass ihr alle Kosten mit Belegen nachweisen müsst. Sammelt also alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge, um eure Ausgaben zu belegen. Je besser ihr vorbereitet seid, desto einfacher wird die Steuererklärung.

So beantragt ihr die doppelte Haushaltsführung

Die Beantragung der doppelten Haushaltsführung ist in der Regel unkompliziert. Ihr tragt die entsprechenden Kosten in eurer Steuererklärung ein. Dafür gibt es eine spezielle Anlage, die Anlage N. Dort müsst ihr angeben, wo sich eure Hauptwohnung und eure Zweitwohnung befinden, wie hoch die Kosten für die Zweitwohnung sind und welche Fahrtkosten ihr hattet. Auch die Anlage AV oder andere Anlagen für die Eigentumswohnung sind relevant.

Am besten, ihr lasst euch von einem Steuerberater beraten, um sicherzustellen, dass ihr alles richtig macht. Er kann euch helfen, alle relevanten Kosten zu ermitteln und die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Außerdem kann er euch bei der Optimierung eurer Steuerlast helfen.

Denkt daran, dass die Finanzämter die Angaben zur doppelten Haushaltsführung genau prüfen. Vergesst also nicht, alle relevanten Belege aufzubewahren und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wenn ihr euch unsicher seid, fragt lieber nach.

Fazit: Doppelte Haushaltsführung – eine feine Sache!

Also, Leute, die doppelte Haushaltsführung kann für euch eine tolle Möglichkeit sein, Steuern zu sparen, wenn ihr aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz habt. Gerade wenn ihr eine Eigentumswohnung besitzt, bietet sich die Möglichkeit, viele Kosten steuerlich geltend zu machen. Denkt aber daran, dass es ein paar Voraussetzungen gibt und dass ihr alle Kosten mit Belegen nachweisen müsst. Lasst euch am besten von einem Steuerberater beraten, um sicherzustellen, dass ihr alles richtig macht.

Ich hoffe, dieser Artikel hat euch weitergeholfen. Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt sie gerne in die Kommentare. Und jetzt viel Spaß beim Sparen!